Interessengemeinschaft für historischen Luft- und Katastrophenschutz

Die Warnämter der Bundesrepublik Deutschland

Es war die Zeit des Kalten Krieges: Von den 1960ern bis in die neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts bestand das Konzept der Warnung der Bevölkerung im Wesentlichen aus den 10 Warnämtern im alten Bundesgebiet und den angeschlossenen rund 60.000 Sirenen.

Die Warnämter lagen außerhalb der Ballungsgebiete und führten ein eher heimliches Dasein. Das Gelände, meist recht weitläufig, bestand aus einem eingezäunten Areal mit den oberirdischen Gebäuden für Verwaltung, Unterkunft und Hausmeister sowie Hallen für Fahrzeuge und Geräte. Sowie natürlich aus dem Warnamtsbunker selbst und einem markanten Richtfunkmasten. Alle Warnamtsbunker waren prinzipiell gleichartig aufgebaut und ermöglichten der Mannschaft um den Warnamtsleiter einen Aufenthalt von 30 Tagen. Dazu diente eine unabhängige Versorgung mit Trinkwasser über eine Brunnenanlage mit Wasserwerk. Ebenso gab es eine aufwendige Lüftungs- und Luftaufbereitungsanlage. Energetisch zeitweise unabhängig war das Warnamt durch Dieselaggregate. Eine Vielzahl von Fernmeldeleitungen garantierten den Kontakt zur Außenwelt.

Die Warnämter standen als Anlagen des Zivilschutzes unter dem besonderen Schutz des Völkerrechts.

Die Standorte der Warnämter waren

I   Hohenwestedt nahe Neumünster

II  Bassum, südl. v. Bremen

III Rodenberg nahe Bad Nenndorf

IV  Meinerzhagen/Sauerland

V   Linnich-Welz nahe Jülich

VI  Butzbach-Bodenrod bei Usingen

VII Weinsheim bei Bad Kreuznach

VIII Rottenburg (Neckar)

IX  Ansbach-Claffheim

X  Pähl bei Weilheim in OBB

Die Warnämter wurden in der Zeit nach der Wiedervereinigung bald für entbehrlich gehalten und Mitte der neunziger Jahre aufgelöst. Das LS-Sirenennetz wurde ebenso stillgelegt. Allerdings übernahmen Städte und Gemeinden eine Anzahl dieser Sirenen, die somit weiterhin zur Alarmierung genutzt werden.